Gerichtlich Mahnen

Die große Mehrheit der Mahnverfahren kann vorgerichtlich beigelegt werden. Dennoch kann gelegentlich die Beitreibung einer Forderung vor Gericht nötig werden. Monitas führt das unstreitige gerichtliche Mahnverfahren durch, wenn die Bonität des Schuldners dies zulässt.

Das Verfahren und seine Optionen:

  • Zahlt der Schuldner auch unter Androhung der gerichtlichen Mahnung nicht, beantragen wir einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Mit diesem wird ein Gerichtsvollzieher zur Beitreibung Ihrer Forderung ermächtigt (Zwangsvollstreckung).
  • Auch wenn Ihre Forderung auf diesem Wege nicht beglichen werden sollte (z. B. weil auf kein pfändbares Vermögen zugegriffen werden kann), haben Sie dennoch einen Rechtstitel erworben. Aus diesem kann bis zu 30 Jahre lang vollstreckt werden.
    Gerne überwachen wir auch diese titulierte Forderung in Ihrem Namen.
  • Wird von Seiten des Schuldners Wider- bzw. Einspruch gegen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid eingelegt, kann ein streitiges gerichtliches Verfahren angestrengt werden. Ob sich ein solches Verfahren für Sie lohnt, entscheiden Sie gemeinsam mit dem Rechtsanwalt, der nun tätig werden muss. Sämtliche anwaltlichen Leistungen werden dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) entsprechend abgerechnet.
 

Monitas
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